Innovative Kanalsanierung mit Brawoliner®
Die Rechtslage
Nach neuem Wasserhaushaltsgesetz § 18 und DIN 1986-30 sind Sie als Grundstückseigentümer bis spätestens 31.12.2015 verpflichtet, Ihre Entwässerungsanlagen überprüfen zu lassen und mit einem qualifizierten Dichtheitsnachweis deren ordnungsgemäßen Zustand zu dokumentieren. Vorliegende Undichtheiten im System müssen unverzüglich in Stand gesetzt werden.
Die allgemeine Ausgangs-Situation
Sobald Ihr Kanalsystem sich als schadhaft erweisten sollte, könnten für Aufgrabungs- und Wiederherstellungsarbeiten u.v.m. hohe Aufwändungen auf Sie zukommen.
Unser innovatives Brawoliner®-System spart Zeit und Geld
Das BRAWOLINER®-Verfahren ist eine grabenlose Sanierungslösung, bei der auf ein Ausgraben oder Freilegen der defekten Kanalisationsrohre verzichtet werden kann.
+ Schnelle Sanierung ohne Erdarbeiten, Schmutz und Lärm
+ Bis zu 50% günstiger als offene Bauweise
+ Für nahezu alle Schäden und alle Rohrmaterialien geeignet
+ Haltbarkeit von über 50 Jahren
Wir haben für Sie hier Links zu weiterführenden Informationen zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte persönlich, wir sind Spezialisten mit jahrelangen Erfahrungen in allen Problematiken der Kanalsanierung.
Sehen Sie sich genau an, wie die Kanalsanierung mit unserem Brawoliner®-Equipment funktioniert:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach dem Anklicken Daten an Brawoliner übermittelt werden.
» Die Sanierungslösung – mit Video
» Kanalsanierung – mit Video
» Inhouse-Sanierung – mit Video
» Stutzensanierung – mit Video